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Erläuterungen


Glossar zur Begriffserklärung (alphabetisch sortiert)

Thema Erläuterung
Abfluss Der Abfluss am Pegel ist das Wasservolumen, welches in einer Zeiteinheit den Querschnitt durchfließt, unabhängig von der Zuordnung zu einem Einzugsgebiet. Die Ermittlung des Abflusses erfolgt entweder mit Hilfe einer Durchflussmessanlage oder über eine geltende Wasserstands-Abfluss-Beziehung. Aufgrund von Verkrautung, Eis- oder Gewässerprofil-Beeinflussungen kann die Wasserstands-Abfluss-Beziehung nicht immer den aktuellen Verhältnissen entsprechen. Alle angegebenen Daten sind als vorläufige Werte einzustufen. Die Daten können daher nur zur Erfüllung operativer Aufgaben genutzt werden. Zur Aufstellung einer hydrologischen Statistik sind sie nicht geeignet.

Alarmstufen   Alarmstufe I: Wasserstandsmeldedienst
  Alarmstufe II: Kontrolldienst
  Alarmstufe III: Wachdienst
  Alarmstufe IV: Katastrophenabwehr Hochwasser
 
In der HWMDV ist das Auslösen und Aufheben der Alarmstufen für durch Hochwasser gefährdete  Gewässer in Brandenburg festgelegt. Die Alarmstufen beziehen sich dabei auf bestimmte Flussabschnitte, denen ein Hochwassermeldepegel zugeordnet ist (Karte, Legendeneintrag „Bewarnte Flussabschnitte“). Für jeden Hochwassermeldepegel sind Richtwerte für die Alarmstufen in den Hochwassermeldeordnungen der Flussgebiete festgelegt. Überschreitet der gemessene Wasserstand einen Richtwert an einem Hochwassermeldepegel, wird dieser in der Karte automatisch farblich hervorgehoben. Die Hochwassermeldezentrale Brandenburg (HWMZ) kann eine Alarmstufe für den zugeordneten Flussabschnitt auslösen bzw. empfehlen. Die Alarmstufen I und II werden von der HWMZ Brandenburg ausgelöst und wieder aufgehoben. Die Alarmstufen III und IV können auf Vorschlag von der HWMZ Brandenburg durch die Landräte der Landkreise oder die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte ausgelöst und wieder aufgehoben werden (HWMDV § 9). Sobald eine Alarmstufe für einen Gewässerabschnitt ausgelöst wurde, wird dieser in der Karte des Pegelportals besonders hervorgehoben und eingefärbt.
In der Republik Polen werden nur die "Meldestufe" und "Alarmstufe" verwendet. Die polnische "Alarmstufe" entspricht dabei etwa der Alarmstufe I auf brandenburgischer Seite. In den Tabellen sind deshalb in der Spalte "A I" zu Vergleichszwecken die jeweils gültigen Richtwerte der Alarmstufe I bei den deutschen Pegeln und die Alarmstufenwerte bei den polnischen Pegeln angegeben.

APW - Auskunftsplattform Wasser Brandenburg Diese kartenbasierte Plattform des Landesamtes für Umwelt dient der Bereitstellung von verschiedensten Informationen und Daten zum Thema Wasser.
Das Referat „Hydrologischer Landesdienst, Hochwassermeldezentrale“ veröffentlicht auf der APW sowohl ungeprüfte als auch geprüfte Wasserstände und Abflüsse in unterschiedlichen zeitlichen Auflösungen, beginnend bei Tageswerten. Zusätzlich werden aufbereitete Informationen, wie zum Beispiel der hydrologische Wochenbericht, auf dieser Plattform veröffentlicht. Die APW erreichen Sie unter apw.brandenburg.de.

Bewarnte Flussabschnitte Die Hochwassermeldezentrale Brandenburg warnt vor Gefahren an hochwassergefährdeten Gewässern im Land Brandenburg. Die Meldung erfolgt durch Hochwasserinformationen, in denen die überschrittene Alarmstufe und der betreffende Gewässerabschnitt benannt sind. Im Pegelportal sind diese Gewässerabschnitte in der Karte hervorgehoben und sie werden je nach Alarmstufe unterschiedlich eingefärbt. In der Hochwassermeldedienstverordnung (§3) sind folgende Gewässerabschnitte festgelegt:
  1. die Elbe zwischen den Landesgrenzen zum Freistaat Sachsen (Bereich Mühlberg, obere Elbe) und von der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt bis zur Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Löcknitz vom Pegel Gadow bis zur Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern (untere Elbe),
  2. die Grenzoder und Westoder von der Mündung der Lausitzer Neiße bis Mescherin einschließlich des Rückstaubereiches der Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße,
  3. die Lausitzer Neiße von der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen bis zur Mündung in die Oder,
  4. die Spree von der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen bis zur Landesgrenze zu Berlin und die Dahme von Prierow bis zur Landesgrenze zu Berlin,
  5. die Havel von der Landesgrenze zu Berlin bis zur Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt einschließlich der Rückstaubereiche der Nebenwasserläufe Nuthe, Havelkanal, Großer Havelländischer Hauptkanal, Rhin, Dosse und Jäglitz,
  6. die Schwarze Elster von der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen bis zur Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt einschließlich der Nebenflüsse Pulsnitz und Große Röder sowie
  7. die Stepenitz.


Deutsch−Polnische Grenzgewässerkommission Für den Hochwasserschutz im Odergebiet und die dazugehörenden Hochwassermeldedienste sind die drei Oderanliegerstaaten zuständig. Die Zusammenarbeit erfolgt bilateral. Die Grundsätze des Datenaustausches zwischen Polen und Deutschland sind durch die Beschlüsse der Deutsch−Polnischen Grenzgewässerkommission festgelegt. Täglich erfolgt ein Datenaustausch zwischen dem Landesamt für Umwelt Brandenburg und dem Institut für Meteorologie und Wasserwirtschaft (IMGW-PIB).

DGJ - Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch Das DGJ enthält geprüfte hydrologische Daten sowie nach bundesweit einheitlichen Berechnungsstandards ermittelte Extrem- und Mittelwerte für gewässerkundliche Pegel. Die Betreiber der Pegel veröffentlichen diese Informationen in gedruckten Jahrbüchern, auf den jeweiligen Webportalen und unter www.dgj.de.

Hauptwerte Sammelbegriff für die in der Hydrologie gebräuchlichsten statistischen Werte, definiert sind sie in DIN 4049, Teil 1. Im Pegelportal werden die monatlichen und jährlichen Hauptwerte für einen festgelegten Zeitraum dargestellt, soweit sie verfügbar sind. Jährliche Hauptwerte beziehen sich dabei auf das hydrologische Jahr (1. November bis 31. Oktober).

Hochwasserberichte Oberbegriff für Hochwasserwarnungen und Hochwasserinformationen. Der Inhalt der Hochwasserberichte wird in der Hochwassermeldedienstverordnung des Landes Brandenburg (HWMDV) festgelegt. Hochwasserberichte werden je Flussgebiet veröffentlicht.

Hochwasserinformation Hochwasserinformationen werden durch die Hochwassermeldezentrale veröffentlicht und enthalten Angaben zur meteorologischen und hydrologischen Lage und über ausgelöste oder aufgehobene Alarmstufen für einen bewarnten Flussabschnitt. Nach HWMDV erfolgt eine Hochwasserinformation nach einer Hochwasserwarnung oder nach Überschreiten von Richtwasserständen für Alarmstufen oder wenn die Wetterentwicklung oder besondere Umstände Änderungen oder Ergänzungen vorausgegangener Informationen erforderlich machen.

Hochwasserwarnung Eine Hochwasserwarnung wird durch die Hochwassermeldezentrale veröffentlicht, sobald aufgrund von Wasserstandsdaten, Wetter- oder Unwetterwarnungen oder weiteren Informationen die Möglichkeit einer Hochwasserentwicklung erkennbar ist.

HWMDV - Hochwassermeldedienstverordnung Die Hochwassermeldedienstverordnung des Landes Brandenburg regelt die Errichtung eines Warn- und Alarmdienstes zum Schutz vor Wassergefahren und zur Übermittlung von Hochwassermeldungen.

HWMO - Hochwassermeldeordnung Die Hochwassermeldeordnungen regeln die Einzelheiten des Vollzuges der HWMDV für die einzelnen hochwassergefährdeten Gewässer in Brandenburg.

Hydrologisches Jahr Ein hydrologisches Jahr, welches auch als Abflussjahr bezeichnet wird, umfasst den Zeitraum vom 1. November des Vorjahres bis zum 31. Oktober. Diese Abgrenzung wurde festgelegt, um auch die in Schnee und Eis gebundenen Niederschläge zu erfassen, die erst im folgenden Kalenderjahr abfließen.

Pegel Ein Pegel ist eine Messeinrichtung, die an einem Gewässer den Wasserstand - oft wird das Wort Pegelstand synonym verwendet - misst. Er besteht aus einer Pegellatte sowie automatischen Mess-, Übertragungs- und gegebenenfalls Anzeigeeinrichtungen.
Bäche, Seen oder Flüsse können tiefer sein, als der Pegelwert angibt. Denn der Pegelstand entspricht nicht der wirklichen Wassertiefe sondern dem Abstand zwischen Pegelnullpunkt (dem unteren Ende der Pegellatte) und der Wasseroberfläche. Der Pegelnullpunkt hat dabei nichts mit dem tiefsten Punkt eines Gewässers zu tun, sondern wurde in der Regel so gewählt, dass auch bei extremer Trockenheit keine Minus-Werte am Pegel entstehen.
An vielen Pegeln wird neben dem Wasserstand auch der Durchfluss gemessen, also das Wasservolumen, dass sich in einer bestimmten Zeiteinheit durch den Querschnitt bewegt.

Pegel: Betreiber Rechtliche Grundlage für die Beobachtung, Auswertung und Verwendung von Pegeldaten bilden das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, die Wassergesetze der Länder sowie das Bundeswasserstraßengesetz. Damit ist geregelt, welche Behörde für den Betrieb der Wasserstands- und Durchflusspegel und die Prüfung, Speicherung und Veröffentlichung der Messdaten dieser Pegel zuständig ist. Im Pegelportal werden Messdaten von Pegeln verschiedener Betreiber veröffentlicht. Die Hochwassermeldepegel in Brandenburg gehören in die Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), sofern sie an Bundeswasserstraßen liegen und in die Zuständigkeit des LfU, sofern sie an Landes- und sonstigen Gewässern liegen.

Pegel: Stammdaten Stammdaten (auch "Metadaten") beschreiben einen Pegel einschließlich seiner hydrologischen Kennwerte.

Pegel: Status Ist der Status eines Pegels "aktiv", werden alle verfügbaren Messwerte veröffentlicht. Ist der Status "inaktiv", so ist die Datenveröffentlichung durch technische Probleme oder Baumaßnahmen gestört.

Tendenz Die angegebene Tendenz wird wie folgt ermittelt:
  • Pfeil nach oben: Der Wasserstand ist in den letzten drei Stunden bis zum aktuellen Messwert mindestens um 3 cm gestiegen.
  • Pfeil nach unten: Der Wasserstand ist in den letzten drei Stunden bis zum aktuellen Messwert mindestens um 3 cm gefallen.
  • Pfeil nach rechts: Der Wasserstand ist in den letzten drei Stunden bis zum aktuellen Messwert weniger als 3 cm gefallen oder gestiegen.


Wasserstand Der lotrechte Abstand eines Punktes des Wasserspiegels zu einem Bezugshorizont. Der relative Wasserstand wird in "cm über Pegelnullpunkt" und der absolute Wasserstand wird in "m über Höhensystem" angegeben.

Zeitangaben Die Zeitangaben der Werte in den Tabellen, Grafiken und Karten beziehen sich auf die Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Die Sommerzeit (MESZ) findet dort keine Berücksichtigung.
In Hochwasserlagen hingegen ist eine zeitliche Einordnung der Werte besonders wichtig. Daher sind die Zeitangaben in den Hochwasserberichten sowie auf der Flussgebietsseite unter dem Reiter ‚Hochwasserberichte‘ in Ortszeit, d.h. im Sommer in der Sommerzeit (MESZ) und im Winter in der Winterzeit (Normalzeit, MEZ). Welche Zeit aktuell gilt, ist den Angaben auf den Seiten zu entnehmen.